✓ geprüfte Transparenz ✓ nachvollzierbare Kriterien ✓ unabhängig
Für die Siegelvergabe wird der dokumentierte und somit nachweisbare Stand zum Datenschutz und der Datensicherheit erfasst. Dabei analysieren wir insbesondere die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz und der Datensicherheit. Grundlage bildet hierbei die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), sowie das Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 25.05.2018 (BDSG),. Dazu kommen branchenspezifische Regelungen (z.B. TKG, TMG, ...) und länderspezifische Gesetzgebungen (z.B. sächsDSDG).
Hauptaspekt ist die transparente Darstellung der Evaluierungs-Kriterien. Die nachvollziehbaren Kriterien sind entsprechend der Bereiche aufgelistet. Die Analyse und Bewertung erfolgt grundsätzlich unabhängig. Alle Prüfer sind als Datenschutzbeauftragte weisungsfrei und ohne Interressenkonflikt gem. Art. 38 DS-GVO. Zudem besitzen alle Prüfer die ensprechende Fachkompentz zur Erfüllung Ihrer Aufgaben nach Art. 39 DS-GVO. In der Regel sind sie zertifizierte Datenschutzbeauftragte und zertifizierte Datenschutz-Auditoren.
Audit-Leiter
seit 2014 zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
seit 2014 zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV)
Auditor
seit 2019 zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Elementary
✓ Rechtmäßigkeit
✓ Zweckbindung
✓ Transparenz
✓ Datenminimierung
✓ Verfahrensverzeichnis
✗
✗
✗
✗
✗
✗
✗
Gültigkeit: 2 Jahre
Intermediate
✓ Rechtmäßigkeit
✓ Zweckbindung
✓ Transparenz
✓ Datenminimierung
✓ Verfahrensverzeichnis
✓ Speicherbegrenzung
✓ sichere IT-Infrasturktur
✗
✗
✗
✗
✗
Gültigkeit: 1 Jahr
Pre-advanced
✓ Rechtmäßigkeit
✓ Zweckbindung
✓ Transparenz
✓ Datenminimierung
✓ Verfahrensverzeichnis
✓ Speicherbegrenzung
✓ sichere IT-Infrasturktur
✓ Prozessmanagement
✓ dokumentierter Datenfluss
✓ Risikoanalyse
✗
✗
Gültigkeit: 1 Jahr
Advanced
✓ Rechtmäßigkeit
✓ Zweckbindung
✓ Transparenz
✓ Datenminimierung
✓ Verfahrensverzeichnis
✓ Speicherbegrenzung
✓ sichere IT-Infrasturktur
✓ Prozessmanagement
✓ dokumentierter Datenfluss
✓ Risikoanalyse
✓ Datenschutz-Folgeabschätzung
✓ Zertifizierung / Auditierung
Gültigkeit: 1 Jahr
✓ Rechtmäßigkeit
✓ Zweckbindung
✓ Transparenz
✓ Datenminimierung
✓ Verfahrensverzeichnis
✓ Speicherbegrenzung
✓ sichere IT-Infrasturktur
✓ Prozessmanagement
✓ dokumentierter Datenfluss
✓ Risikoanalyse
✓ Datenschutz-Folgeabschätzung
✓ Zertifizierung / Auditierung
Elementary
✓ DSB
✓ Verfahrensverzeichnis (VVZ)
✓ Verschwiegenheitserklärungen und Schulung
✓ TOMs
✓ Vertragsmanagement
✓ Prozessmanagment
✗
✗
✗
✗
✗
✗
Gültigkeit: 2 Jahre
Intermediate
✓ DSB
✓ Verfahrensverzeichnis (VVZ)
✓ Verschwiegenheitserklärungen und Schulung
✓ TOMs
✓ Vertragsmanagement
✓ Prozessmanagment
✓ vollständiges VVZ
✗
✗
✗
✗
✗
Gültigkeit: 1 Jahr
Pre-advanced
✓ DSB
✓ Verfahrensverzeichnis (VVZ)
✓ Verschwiegenheitserklärungen und Schulung
✓ TOMs
✓ Vertragsmanagement
✓ Prozessmanagment
✓ vollständiges VVZ
✓ Schutzbedarfsfestlegung
✓ Strukturanalyse
✓ evaluierte TOMs
✓ Risikoanalyse
✗
Gültigkeit: 1 Jahr
Advanced
✓ DSB
✓ Verfahrensverzeichnis (VVZ)
✓ Verschwiegenheitserklärungen und Schulung
✓ TOMs
✓ Vertragsmanagement
✓ Prozessmanagment
✓ vollständiges VVZ
✓ Schutzbedarfsfestlegung
✓ Strukturanalyse
✓ evaluierte TOMs
✓ Risikoanalyse
✓ Datenschutz-Audit / Zertifizierung
Gültigkeit: 1 Jahr
✓ DSB
Es wurde gem. Art. 37 DS-GVO bzw. §38 BDSG ein betriebliche Datenschutzbeauftragter benannt. Dieser besitzt die fachlichen Voraussetzungen gem. Art. 39 DS-GVO und agiert unabhängig. Sollte keine Bennungspflicht bestehten, ist trotzdem ein Verantwortlicher festgelegt, welcher die Themen Datenschutz und Datensicherheit primär betreut. Dieser besitzt entsprechendes Fachwissen.
✓ Verfahrensverzeichnis (VVZ)
Es existiert ein Verzeichniss von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 38 DS-GVO.
✓ Verschwiegenheitserklärungen und Schulung
Alle Mitarbeiter, welche mit personenbezogenen Daten umgehen, wurden auf Verschwiegenheit, Geschäftsgeheimnis und Datenschutz (insbesonder die Grundsätz der Datenverarbeitung gem. Art. 5 DS-GVO) schriftlich verpflichtet. Die Verpflichtung wurde im Zusammenhang mit der DS-GVO erneuert. Zudem erfolgen regelmäßig (max. alle zwei Jahre) Schulungen für alle Mitarbeiter zu den Themen Datenschutz und Datensicherheit.
✓ TOMs
✓ Vertragsmanagement
✓ Prozessmanagment
✓ vollständiges VVZ
✓ Schutzbedarfsfestlegung
✓ Strukturanalyse
✓ evaluierte TOMs
✓ Risikoanalyse
✓ Datenschutz-Audit / Zertifizierung