Einwilligung zur Teilnahme an klinischen Prüfungen
Für die Zwecke der Einwilligung in die Teilnahme an wissenschaftlichen Forschungstätigkeiten im Rahmen klinischer Prüfungen sollten die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates gelten.
passend Artikel in der DS-GVO
Nachfolgende Artikel passen zum Erwägungsgrund 161. Diese Liste ist gesetzlich nicht definiert, sondern ergibt sich aus der logischen Zuordnung.